1. Angebot und Bestellungen
Angebote sind nur für den Umfang der im Angebot explizit ausgeführten Leistungen verbindlich. Einkaufsbedingungen des Bestellers, die unseren Verkaufsbedingungen entgegenstehen, sind unwirksam, ohne dass es eines Widerspruchs unsererseits bedarf. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen erhalten grundsätzlich erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit. Angebotsunterlagen bleiben Eigentum der Firma Siebenwurst und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Firma Siebenwurst von Dritten eingesehen werden.
2. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro für Lieferung ab Werk und sind ausschließlich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich auch ausschließlich von Ersatz- und Verschleißteilen. Das Herstellen der Serienfertigungsbereitschaft am Verwendungsort ist in jedem Falle Sache des Bestellers oder des von ihm beauftragten Dritten, keinesfalls aber Aufgabe der Firma Siebenwurst und daher nicht im Preis enthalten.
Auftragnehmer und Auftragsgeber sind sich einig, dass das in Auftrag gegebene Werkzeug keine Standardausführung ist und daher im Rahmen der Herstellung unvorhergesehene Probleme eintreten können, die von dem Angebotspreis nicht abgedeckt sind. Der Auftragnehmer ist bemüht, die Angebotspreise einzuhalten, ist jedoch berechtigt, bei Auftauchen von unvorhergesehenen Herstellungsproblemen, mit dem Auftragnehmer eine abweichende Preisgestaltung zu vereinbaren. Grobe Richtpreise sind für uns nicht bindend. Zusätzliche Änderungswünsche von Seiten des Auftraggebers rechtfertigen grundsätzlich eine Erhöhung der Auftragssumme. Mehraufwendungen, die der Firma Siebenwurst durch unfertige, fehlende oder falsche Konstruktionen, CAD-Daten, Beistellungen oder Informationen entstehen, werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebotsumfang sind, zusätzlich in Rechnung gestellt.
3. Terminkonditionen, Lieferkonditionen und Rücktritt:
Lieferzeiten rechnen sich ab dem Tage der endgültigen technischen und kaufmännischen Freigabe und schriftlichen Auftragsbestätigung. Konstruktionszeichnungen und Konstruktionsdaten müssen stets vom Auftraggeber geprüft und zur Fertigung mit gültigem Freigabevermerk versehen sein. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für deren Richtigkeit. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, in Lieferverzug zu treten.
Die Firma Siebenwurst ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder in Lieferverzug zu treten, wenn erforderliche Bestellungen, Angaben, Bestätigungen oder Beistellungen, gleich welcher Art, von Seiten des Auftraggebers nicht rechtzeitig eingehen. Zusätzliche Änderungswünsche von Seiten des Auftraggebers rechtfertigen grundsätzlich Verlängerungen in der Auftragsabwicklungsdauer. Daraus resultierende Terminverschiebungen sind von Firma Siebenwurst anzuzeigen. Angegebene Tage sind Arbeitstage (5/Woche). Unvorhersehbare Ereignisse bei der Herstellung und sonstige Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerung, Streik, Betriebsstörungen bei Firma Siebenwurst und den Vorlieferanten, ohne unser Verschulden eintretende ungenügende Zufuhr von Rohmaterialien und Betriebsstoffen berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Auswirkung hinauszuschieben.
Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche wegen verzögerter oder nicht ausgeführter Lieferung sind ausgeschlossen.
Hat der Auftragnehmer die Bemusterung übernommen, so ist die Lieferfrist eingehalten, spätestens jedoch wenn der Auftragnehmer die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
4. Versand
Soweit nicht ausdrücklich anders in unserem Angebot „Auftragsbedingungen“ angegeben, trägt und disponiert der Auftraggeber die Kosten für die Transporte mit angehörender Logistik. Die Waren gelten bei Erstbemusterung als geliefert.
Sofern keine Erstbemusterung erfolgt, gilt die Meldung der Versandbereitschaft als Lieferung.
5. Abnahme, Gefahrübergang
Gefahrenübergang findet statt mit der Abnahme.
Abnahme erfolgt mit Bemusterung; bei fehlender Bemusterung mit Meldung der Versandbereitschaft.
Änderungen an den Formen gelten mit Fertigstellung als abgenommen.
Sofern bei fehlender Bemusterung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung bzw. Meldung der Versandbereitschaft durch den Auftraggeber keine Abnahme erfolgt ist, gilt das Werkzeug als abgenommen.
Dies gilt auch für nachträglich einzubringende Änderungen.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen zu leisten ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers gemäß folgenden Bedingungen:
- 30 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung;
40 % bei Erstbemusterung – werkzeugfallende Teile – oder Mitteilung der Versandbereitschaft
20 % spätestens 60 Tage nach Erstbemusterung oder Mitteilung der Versandbereitschaft
10 % bei Auslieferung, spätestens aber 90 Tage nach Erstbemusterung oder Mitteilung der Versandbereitschaft.
Während der Fertigung auftretende Änderungen werden mit dem Zahlungsziel „30 Tage netto Kasse ab Rechnungsdatum“ berechnet. - Für Ersatzteillieferungen, Reparaturen und Lohnarbeiten ist Zahlung
30 Tage netto Kasse ab Rechnungsdatum - Gerät der Besteller hinsichtlich der geltenden Zahlungstermine in Verzug, so berechnet der Lieferer Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz
- Sind Teilleistungen, die nicht mehr als 10 % der Auftragssumme beinhalten, aufgrund Nichterfüllung oder Beanstandungen noch nicht abrechnungsfähig, so ist jedoch auf jeden Fall der Restbetrag abrechnungsfähig.
- Zahlungsverzug hat Lieferverzug zur Folge
7. Eigentumsvorbehalt
Wir weisen darauf hin, dass wir ausschließlich zu den Bedingungen des erweiterten Eigentumsvorbehaltes liefern. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Entstehen nach Vertragsabschluss deutliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Auftraggebers, so kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern, bis die Zahlung erfolgt oder Sicherheit für die Zahlung gewährleistet ist.
8. Gewährleistung, Mängelhaftung
Die Firma Siebenwurst übernimmt für die saubere und fachgerechte Ausführung Ihrer Aufträge die Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Die Ausführung des Auftrages erfolgt nach aktuellem Stand der Technik. Der Auftraggeber oder dessen Beauftragter ist verpflichtet, die Ware sofort auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Die Unterlassung einer Prüfung gilt als vorbehaltslose Anerkennung bedingungsgemäßer Beschaffenheit.
Eine Mangelrüge muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb 2 Wochen nach Auslieferung an den Auftraggeber oder dessen Beauftragten schriftlich erfolgen.
Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn angemeldete Mängel durch Dritte oder den Auftraggeber behoben werden. Der Auftragnehmer haftet auch nicht, wenn der Auftragnehmer Änderungen an der gelieferten Ware vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Ansprüche des Auftraggebers oder dessen Beauftragten auf Wandlung, Minderung des Kaufpreises insbesondere auch anlässlich eigenmächtiger Handlungen wegen angeblicher Terminnot –, Schadenersatz (auch für Frachtauslagen), sind ausgeschlossen. Für die Beurteilung, ob die Mängelrüge berechtigt ist oder nicht, ist ausschließlich das Ergebnis der vom Auftragnehmer vorgenommenen Nachprüfung maßgebend. Bei unberechtigten Mängelrügen, die umfangreiche Nachprüfungen verursachen, werden die Kosten der Prüfung dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.Grundsätzlich wird nur für Mängel an der von uns gelieferten Ware selbst, nicht aber für Mängel sowie Folgeschäden die durch Fertigungsprobleme des Auftraggebers entstehen, gehaftet. Ebenso übernimmt die Firma Siebenwurst keine Haftung für Schäden jeglicher Art die durch unfachgemäße Nutzung durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten Dritten entstehen.
Für ausgeführte Lohnarbeiten haftet der Lieferer nur bis zur Höhe der angefallenen Lohnkosten in der Form, dass eine kostenlose Wiederholung der Lohnarbeit durchgeführt wird. Hierbei ist die Haftung für fahrlässige Beschädigung des Werkstückes ausgeschlossen.
Jede Gewährleistung/Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen bei:
- ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung durch den Auftraggeber oder Dritte
- fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte
- Durchführung von Nachbesserungen/Mängelbeseitigungsversuchen durch den Auftraggeber oder Dritte ohne die Zustimmung des Auftragnehmers, solange das Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers besteht
- natürlicher Abnutzung oder Korrosion, unverhältnismäßig starker Abnutzung durch unfachgemäße Benutzung, höherer Gewalt
9. Hilfsmittel
Entwicklungen, Zeichnungen, CAD-Konstruktionen, Natur-, Maßstabs- und CAD-Modelle, Fräsprogramme, Hilfswerkzeuge und -Vorrichtungen sowie Betriebsstoffe bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Eigentum der Firma Siebenwurst. Bei gesonderter Vereinbarung können einzelne vorstehend genannte Positionen dem Auftraggeber überlassen werden; das Urheberrecht bleibt bei der Firma Siebenwurst und kann nicht an Dritte überlassen werden.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Dietfurt/Altmühl.
11. Gerichtsstand, Recht
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neumarkt/Oberpfalz.
Der Lieferant ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.
Stand: November 2016